Energieausweis

„EU-Gebäuderichtlinie”:
Ab März 2008 ist für die Baugenehmigung gesetzlich verpflichtend ein Energie¬ausweis vorzulegen. Dies gilt generell für Neubauten und auch für Sanierungen von Gebäuden mit einer Nutzfläche über 1.000 m².

Auch für Förderungen (z.B. Wohnbauförderung für Neubauten und Sanierungen, Energieförderungen u.ä) ist ein Energieausweis erforderlich.

„Energieausweis-Vorlage-Gesetz”:
Bei Objekten, deren Baubewilligung nach 2006 erteilt wurde, ist ab 1.Jan.2008 vom Verkäufer bzw. Vermieter dem Käufer bzw. dem Mieter einen Energieausweis vorzulegen.

Ab 01.Jan 2009 wird dieses Gesetz auch für Gebäude mit Baubewilligung vor 2006, die verkauft oder vermietet werden, gelten.

Weiterführende Informationen zur Gesetzeslage finden Sie z.B. unter www.energiebewusst.at (siehe auch Links)